von MartinC » 26. Mär 2019, 19:59
imagine hat geschrieben: 26. Mär 2019, 19:07
Der Springer-Vorlag ist ja dafür gewesen, in sofern ist das nicht repräsentativ.
Respektive steht es gar nicht erst zur Debatte. Die großen Verlage haben sich den Artikel 13/17 ja nicht von ihren Politikern reinschreiben lassen, um sich *gegenseitig* Rechnungen zu schicken - sondern Rechnungen an alle anderen.
imagine hat geschrieben: 26. Mär 2019, 19:07Was problematisch werde könnte ich die Tatsache, dass Plattform-Betreiber Inhalte löschen und dafür sorgen müssen, dass diese nicht nochmal hochgeladen werden können. Betrifft in dem Fall also nicht zwangsläufig das Forum als solches sondern unsere Host bzw. jegliche Hosting-Anbieter.
Es könnte noch sehr viel schlimmer sein, wenn die Richtlinie in Deutschland 1:1 umgesetzt wird, so wie die DSGVO.
Den Hosting-Anbietern wird das weitgehend am Hintern vorbeigehen, da sie überwiegend in Ländern sitzen, wo die EU nichts zu melden hat. Wenn, dann betrifft es (bei Videos und Soundclips) nur YouTube, und die werden vermutlich sogar eher Abspielfilter als Uploadfilter schalten. Liegen aus Gema-Zeiten ja noch ein paar alte herum. Und warum sollten die in den USA, in China und in Rußland etwas blockieren, was dort völlig legal ist.
Das Problem sind Texte. In der ursprünglichen (noch verhinderten) Fassung waren ja sogar Links betroffen, die eine Zeitungsüberschrift in der URL haben - die sogenannte "Linksteuer". Herr Voss hat damals Rotz und Wasser geheult, als immerhin die gestrichen wurde. Jetzt betrifft es "nur" Texte mit 2 Sätzen und mehr.
Wenn in einem Forum also jemand einen Text aus einer Zeitung zitiert bzw. nachplappert, dann muß im Extremfall der Betreiber des Forums den "Rechte-Inhaber" des Texts dafür bezahlen. Um das zu *verhindern*, müßte er vor dem Posten testen, ob der Inhalt des Beitrags *irgendwo* in der Welt urheberrechtlich geschützt ist. Google wird damit bald sehr viel Geld verdienen, solche Testmodule für eine bescheidene monatliche Gebühr bereitzustellen. Zumal der Inhalt aller Postings dann auch noch durch ihre Server läuft, kleiner Beifang, wie der Hochseefischer sagt.
Nun heißt es "So ist das ja gar nicht gemeint, das sind alles Fake News, bezahlte Propaganda, Eure Memes und Parodien sind sicher, Bla Bla Bla". Nun, falls die Richtlinie in Deutschland so umgesetzt *würde*, wie die DSGVO in Österreich, dann würde ich mir auch keine Sorgen machen.
Was aber nun wirklich hierzulande passieren wird, ist wieder ein Gesetz, in dem in jedem Satz die Begriffe "in der Regel" und "begründetes Interesse" und "verhältnismäßig" und "Einzelfallprüfung" vorkommt.
Mit anderen Worten: Eigentlich ist im Prinzip alles verboten, aber im konkreten Fall schauen wir dann mal. Sollen die Gerichte entscheiden. Im Einzelfall. Jeder Gerichtsort, und dort jede Kammer wie sie will. Hier mal so, dort mal anders. Wenn der Beklagte systemkonform ist, ermitteln wir erst mal gar nicht. Wenn der Beklagte gemeinhin unsympatisch ist, "setzen wir ein Zeichen" und der brave Bürger klatscht Beifall, wie es ihm seine Wahrheitszeitung sagt.
Das ist ohnehin die fatalste Krankheit hinter all den konkreten Problemen. Preisfrage: Was ist der Unterschied zwischen einer Willkürjustiz und unserem Rechtssystem? Preisantwort: Bei uns heißt die Willkür Einzelfallprüfung und ist ein ganz tolles Feature. Oder wie der gute alte Netzpublizist Fefe immer so schön und treffend lobt: "Deutschland hat das beste Rechtssystem, das man sich für Geld kaufen kann".
[quote=imagine post_id=14423 time=1553623629 user_id=77]
Der Springer-Vorlag ist ja dafür gewesen, in sofern ist das nicht repräsentativ.[/quote]
Respektive steht es gar nicht erst zur Debatte. Die großen Verlage haben sich den Artikel 13/17 ja nicht von ihren Politikern reinschreiben lassen, um sich *gegenseitig* Rechnungen zu schicken - sondern Rechnungen an alle anderen.
[quote=imagine post_id=14423 time=1553623629 user_id=77]Was problematisch werde könnte ich die Tatsache, dass Plattform-Betreiber Inhalte löschen und dafür sorgen müssen, dass diese nicht nochmal hochgeladen werden können. Betrifft in dem Fall also nicht zwangsläufig das Forum als solches sondern unsere Host bzw. jegliche Hosting-Anbieter.
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Es könnte noch sehr viel schlimmer sein, wenn die Richtlinie in Deutschland 1:1 umgesetzt wird, so wie die DSGVO.
Den Hosting-Anbietern wird das weitgehend am Hintern vorbeigehen, da sie überwiegend in Ländern sitzen, wo die EU nichts zu melden hat. Wenn, dann betrifft es (bei Videos und Soundclips) nur YouTube, und die werden vermutlich sogar eher Abspielfilter als Uploadfilter schalten. Liegen aus Gema-Zeiten ja noch ein paar alte herum. Und warum sollten die in den USA, in China und in Rußland etwas blockieren, was dort völlig legal ist.
Das Problem sind Texte. In der ursprünglichen (noch verhinderten) Fassung waren ja sogar Links betroffen, die eine Zeitungsüberschrift in der URL haben - die sogenannte "Linksteuer". Herr Voss hat damals Rotz und Wasser geheult, als immerhin die gestrichen wurde. Jetzt betrifft es "nur" Texte mit 2 Sätzen und mehr.
Wenn in einem Forum also jemand einen Text aus einer Zeitung zitiert bzw. nachplappert, dann muß im Extremfall der Betreiber des Forums den "Rechte-Inhaber" des Texts dafür bezahlen. Um das zu *verhindern*, müßte er vor dem Posten testen, ob der Inhalt des Beitrags *irgendwo* in der Welt urheberrechtlich geschützt ist. Google wird damit bald sehr viel Geld verdienen, solche Testmodule für eine bescheidene monatliche Gebühr bereitzustellen. Zumal der Inhalt aller Postings dann auch noch durch ihre Server läuft, kleiner Beifang, wie der Hochseefischer sagt.
Nun heißt es "So ist das ja gar nicht gemeint, das sind alles Fake News, bezahlte Propaganda, Eure Memes und Parodien sind sicher, Bla Bla Bla". Nun, falls die Richtlinie in Deutschland so umgesetzt *würde*, wie die DSGVO in Österreich, dann würde ich mir auch keine Sorgen machen.
Was aber nun wirklich hierzulande passieren wird, ist wieder ein Gesetz, in dem in jedem Satz die Begriffe "in der Regel" und "begründetes Interesse" und "verhältnismäßig" und "Einzelfallprüfung" vorkommt.
Mit anderen Worten: Eigentlich ist im Prinzip alles verboten, aber im konkreten Fall schauen wir dann mal. Sollen die Gerichte entscheiden. Im Einzelfall. Jeder Gerichtsort, und dort jede Kammer wie sie will. Hier mal so, dort mal anders. Wenn der Beklagte systemkonform ist, ermitteln wir erst mal gar nicht. Wenn der Beklagte gemeinhin unsympatisch ist, "setzen wir ein Zeichen" und der brave Bürger klatscht Beifall, wie es ihm seine Wahrheitszeitung sagt.
Das ist ohnehin die fatalste Krankheit hinter all den konkreten Problemen. Preisfrage: Was ist der Unterschied zwischen einer Willkürjustiz und unserem Rechtssystem? Preisantwort: Bei uns heißt die Willkür Einzelfallprüfung und ist ein ganz tolles Feature. Oder wie der gute alte Netzpublizist Fefe immer so schön und treffend lobt: "Deutschland hat das beste Rechtssystem, das man sich für Geld kaufen kann". :kotz: